Wegen steigender Ansteckungszahlen gelten ab Samstag, 6. November 2021 verschärfte Corona-Maßnahmen in den Niederlanden.

Die Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Bereiche wird wieder eingeführt, der Corona-Nachweis wird an mehr Orten verpflichtend und der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern wird empfohlen.

Ab Samstag, 6. November 2021 gilt die Maskenpflicht wieder für alle öffentlichen Bereiche, für die kein Corona-Nachweis notwendig ist. Das bedeutet konkret: in u.a. Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios gilt die Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll wieder gewahrt werden.

Ebenfalls wird der Corona-Nachweis an mehr Orten verpflichtend, die 3G-Regel gilt nicht nur noch in Gaststätten, Besucher ab 13 Jahren müssen ab Samstag auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino und bei allen Veranstaltungen nachweisen, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Diskotheken und Nachtclubs bleiben geöffnet, allerdings gelten hier weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten für die Gastronomie von 6:00 bis 24:00 Uhr.