Eine Übersicht der aktuelle Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und den Niederlanden.

In NRW gelten neue Corona-Regeln. Überall dort, wo man keine Maske tragen kann - etwa in der Gastronomie, im Freizeit-Bereich oder beim Sport - gilt nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung 2G+. Das bedeutet: Man muss geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Eine Ausnahme gibt es für Geboosterte und mit ihnen Gleichgestellte.

Omnikron breitet sich auch in Niedersachsen immer starker aus. Die ursprünglich bis 15. Januar befristete Weinachts-und Neujahrsruhe ist verlängert bis 2. Februar 2022 und Kontakt Beschränkungen sind verschärft in der sogenannten "Winterruhe". Nützige Links: https://www.land.nrw/corona - https://www.niedersachsen.de/Coronavirus  

In den Niederlanden gelten zurzeit die folgende Corona-Regeln bis 25. Januar 2022. Arbeitnehmer sollen von zu Hause aus arbeiten. In öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Innenräumen gilt die Maskenpflicht und die Pflicht, 1,5 Meter Abstand zu halten.

Essenzielle Geschäfte, wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien, dürfen von 05.00 Uhr bis 20.00 Uhr öffnen. Nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios, Sportstätten und Friseure dürfen bis 17.00 Uhr öffnen. Gastronomie und Kulturstätten, wie Kinos oder Theater, bleiben weiterhin geschlossen. 

Privatpersonen sollen pro Tag nicht mehr als vier Personen empfangen. Vor dem Besuch sollte ein Selbsttest erfolgen. Veranstaltungen dürfen nicht stattfinden. Nützige Links:  www.rivm.nl - https://www.dnhk.org/corona