Anträge für niedrigschwellige grenzübergreifende Zusammenarbeit Projekte können wieder gestellt werden.

Der Interreg VI-Begleitausschuss Deutschland-Nederland hat den sogenannten Kleinprojektefonds (KPF) genehmigt, sodass diese deutsch-niederländischen Gemeinschaftsprojekte wieder unterstützt werden können.

Die Abwicklung wird einfacher, da in dem neuen Kleinprojektefonds mit Pauschalen gearbeitet wird. Somit entfällt die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Insbesondere für Schulen, Vereine und Ehrenamtliche ist das eine enorme Erleichterung.

Veranstaltungen, die einen Tag dauern, können mit einer Pauschale von 750 € unterstützt werden. Für andere Initiativen oder Projekte im Kleinprojektefonds ist eine Förderung bis maximal 25.000 € möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein deutscher und niederländischer Projektpartner das Vorhaben gemeinsam entwickeln und durchführen.

Der deutsch-niederländische Kleinprojektfonds konzentriert sich auf die Themenbereiche: 

Bildung (z.B. Schulaustausche, Zusammenarbeit Schulen/Hochschulen, Austausche Lehrkräfte/Professoren, Sprachförderung, Praktika)

Governance (Förderung der Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und Behörden)

Gesundheit (Austausch und Vernetzung z.B. von Gesundheitsdiensten, Prävention, Pflege – aber auch Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung)

People to People (Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Daraus ergeben sich umfangreiche Projektmöglichkeiten, z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Geschichte und Tourismus.)